Betriebliche Ersthelfer Ausbildung
Wir bieten auch Spezielle Kurse für Vereine und Feuerwehren an:
Betriebliche Ersthelfer/in
Einige Inhalte, welche ihr in unseren Erste Hilfe Kursen lernt:
- Vorgehen am Notfallort – Was muss ich beachten?!
- Verhalten bei Bewusstlosigkeit? (z.B. stabile Seitenlage & Helmabnahme)
- Was mache ich bei einem Atemstillstand? (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung)
- Schmerzen in der Brust? Was kann ich tun? (z.B. bei einem Herzinfarkt)
- Was mache ich bei stark blutenden Wunden? (z.B. Druckverband)
Wir bieten Erste Hilfe Kurse sowie die Aus- und Weiterbildung von Betrieblichen Ersthelfern nach DGUV Grundsatz 304-001 an. Dazu können ihre Mitarbeiter jederzeit an einen unserer öffentlichen Kurse teilnehmen oder sie vereinbaren mit uns einen individuellen Termin für eine Inhouse Schulung direkt in ihnem Unternehmen.
Erleben Sie mit uns einen Erste Hilfe Kurs mit viel Praxis, der alle wichtigen Informationen auf den Punkt bringt. Folglich sind sie im Notfall mit den neu erworbenen Kenntnissen & Fähigkeiten der Ersten Hilfe bestens geschult. Unser bestens geschultes Team begleitet euch dabei durch den Tag.
Die Anzahl von Betrieblichen Ersthelfern richtet sich nach der Größe des Unternehmens:
- Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern benötigen mindestens einen ErsthelferIn
- Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern in Verwaltung & Handelsbetrieben müssen min. 5% der Belegschaft zu Betriebliches Ersthelfern Ausgebildet sein.
- In allen anderen Unternehmen müssen mindestens 10% der Mitarbeiter geschult sein.
Kostenübernahme bei der betrieblichen Ersthelfer Ausbildung
Wir sind bundesweit nach DGUV Grundsatz 304-001 zur Ausbildung von Betriebshelfern ermächtigt. Daher übernehmen in die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft (§ 23 SGB VII)) die Kosten für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern. Somit ist die Ausbildung für Sie komplett kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp
Wir benötigen vorab eine Ausgefüllte Berufsgenossenschafts- Teilnehmerliste. Diese finden sie hier:
http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf
Wenn Sie die erforderlichen Bescheinigungen zu Beginn eines Kurses vorlegen, übernehmen wir die Abrechnung für Sie. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.
Bei drei Berufsgenossenschaften gibt es in NRW Besonderheiten – hier ist eine Voranmeldung zwingend nötig:
Für Mitglieder der Unfallkasse NRW gilt folgender Link:
https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/erste-hilfe/formulare.html
Die Unfallkasse NRW
Die Mitgliedsbetriebe Unfallkasse NRW müssen einen Gutschein (Einzel- oder Sammelgut-schein) im EH-Kurs vorlegen.
erstehilfe@unfallkasse-nrw.de
Tel.: 0251 2102 3125
Die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
ist vor dem Kurs zu kontaktieren:
praevention.portal.bgn.de/11248
ersthelferausbildung@bgn.de
Tel.: 0621 4456 3222
Die BGW – Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege
ist ebenso vor dem Kurs zu kontaktieren:
www.bgw-online.de/erste-hilfe
Team Erste Hilfe Tel.: 040 20 207 4839